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Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Corona-Einblicke aus juristischen Berufen

Bericht aus der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit ihren über 3500 Studierenden stand im März 2020 plötzlich vor der Herausforderung, von einem Tag auf den anderen die Lehre auf den digitalen Betrieb umzustellen. Auch für das noch laufende Herbstsemester war das erforderlich. Zudem planen wir nun erstmals flächendeckend digitale Prüfungen für den kommenden Januar.

Eine Krise wie Corona zeigt schlagartig die Schwächen – aber auch die Stärken – eines Betriebs auf. Schonungslos mussten wir feststellen, dass die Digitalisierung unseres Unterrichts und unserer gesamten Zusammenarbeit über weite Strecken noch nicht sehr weit gediehen ist. Sehr viele Kompetenzen mussten wir uns in kürzester Zeit aneignen. Zugleich durften wir auch feststellen, dass unsere Mitarbeitenden, quer durch alle Altersklassen, sehr rasch in der Lage waren, den Lehrbetrieb mit digitalen Mitteln weiter zu führen. Auch ungeahnte Experimentierfreude bei den Lehrformaten wurde sichtbar; und nach ersten technischen Anlaufschwierigkeiten wurde das Lehrangebot von den Studierenden auch sehr positiv aufgenommen. Zugleich hat auch die Verwaltung sehr schnell reagiert und auf geeignete digitale Arbeitsformen umgestellt, ohne den Betrieb dadurch länger zu verzögern.

Sehr gut funktioniert hat die Umstellung der Forschung. Viele Kolleginnen und Kollegen konnten – wenn sie nicht gerade schulpflichtige Kinder zuhause zu betreuen hatten – den Lockdown und die längeren Phasen des Home-Office für ihre wissenschaftlichen Schreib- und Forschungsverpflichtungen nutzen. Zahlreiche Projekte kamen so zu einem Abschluss, weshalb sich auch die wissenschaftliche Bilanz nach dem Corona-Jahr 2020 sehen lassen kann.

Als Fakultät durften wir erfahren und lernen, wieviel Innovationskraft bei allen Lehrstühlen vorhanden ist, wie leistungsbereit unsere Mitarbeitenden sind und wie inspirierend sich die Vielfalt der Zugänge der einzelnen Lehrstühle auswirkt. Wir konnten – beispielsweise in elektronischen Foren, in denen wir uns ausgetauscht haben – gegenseitig viel voneinander lernen und profitieren, um in der digitalen Lehre einen eigentlichen Schub durchzumachen.

Zugleich haben wir aber auch gesehen, dass die Kommunikation ohne die Möglichkeit regelmässiger persönlicher Treffen sehr anspruchsvoll ist und in jedem Team darauf geachtet werden muss, dass nicht Mitarbeitende vom Informationsfluss abgehängt werden.

Die Corona-Pandemie hat uns aber viel mehr gelehrt als nur den Umgang mit den Mitteln der digitalen Lehre und Kommunikation: Uns allen ist bewusstgeworden, welche persönlichen Kontakte nicht mit elektronischen Mitteln aufgefangen werden können. Der informelle Austausch am Rand von Sitzungen, das kurze Gespräch auf dem Korridor vor dem Hörsaal oder das zufällige Zusammentreffen auf dem Arbeitsweg ist weit wichtiger, als man das zu «normalen» Zeiten wahrnimmt. Vielleicht nehmen wir als Organisation vor allem auch die wichtige Erkenntnis mit aus der Pandemie, wie kostbar und bereichernd es ist, täglich vielen Menschen persönlich zu begegnen.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Dekan

Kurzantworten IUS Assistierende

1. Welche Herausforderungen hat die Corona-Situation in Ihrem juristischen Beruf und Ihrem Betrieb ergeben?

Der akademische Mittelbau sah sich, wie alle Stände der Universität, durch die Pandemie gezwungen, alte Pfade zu verlassen. Insbesondere die Lehre, aber auch wissenschaftliche Aktivitäten und allerlei administrative Prozesse mussten plötzlich digitalisiert werden. Vor allem in der Lehre konnte der unmittelbare Kontakt nur bedingt aufgefangen werden. Anpassung und Entwicklung effektiver Lehrformate und Prüfungsformen bildeten daher wichtige Herausforderungen für uns Assistierende. Eine besondere Aufgabe stellte sich für uns im Empfang der Erstsemestrigen, deren ohnehin verunsichernder Studienbeginn in diese ungewöhnliche Lage fiel.

2. Welche Massnahmen haben Sie und Ihr Betrieb zur Bewältigung der Corona-Krise in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht ergriffen? (lessons learned)

Zunächst galt es, den Universitätsbetrieb in kürzester Zeit umfassend zu digitalisieren. Bestehenden Ängsten gegenüber ungewohnten Technologien konnten wir durch Anleitungen und anhaltenden Austausch in der Fakultät entgegentreten. Auf Grundlage von Rückmeldungen der Studierenden wurden dann zusätzliche digitale Lehrmittel entwickelt und die Interaktion in den Lehrveranstaltungen gestärkt, um so die Schwächen des digitalen Forums auszugleichen. Während das Virus schliesslich zur Absage vieler Konferenzen und Vorträge geführt hat, ist es auch gelungen, manche Veranstaltungen im digitalen Raum zu substituieren.

3. Welche kurz- und längerfristigen Chancen ergeben sich als Folge der Corona-Pandemie für Ihren juristischen Beruf und Ihre Betriebsorganisation?

Die vergangenen Monate haben auch Potentiale für die Zukunft freigelegt. Durch die Dringlichkeit wurden Ressourcen freigesetzt und Prozesse beschleunigt: Die Beschaffung von Software und digitaler Literatur sowie die Erneuerung digitaler Infrastruktur haben die Effizienz unserer Arbeit deutlich gesteigert. Es ist zu hoffen, dass diese Dynamik digitaler Entwicklung fortdauert. Das Nachdenken über Methoden der Wissensvermittlung kann zudem eine stärkere Orientierung an den Studierendenbedürfnissen begünstigen. Durch die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen im digitalen Raum ist es uns sodann gelungen, ein breites und internationales Publikum zu erreichen; so hat die Isolation in mancher Hinsicht sogar zu stärkerer Vernetzung geführt. Offenbar wurde aber auch, was die Universität jenseits von Prüfungen und Publikationen so sehr ausmacht: der intellektuelle Austausch mit Peers. Wir sollten, sobald das möglich ist, versuchen, eine Symbiose aus alten und neuen Gewohnheiten zu finden.

Antonia Hartmann, Mlaw, und Hanno Menges, MLaw, IUS Assistierende

Kurzantworten einer Studierenden

1. Welche Herausforderungen hat die Corona-Situation in Ihrem juristischen Beruf und Ihrem Betrieb ergeben?

Der RWF sind pandemiebedingt diverse Herausforderungen begegnet, die eine Reflexwirkung auf die Studierenden nach sich zogen. Studierende der RWF hatten vor Corona wenig Erfahrung mit Podcasts (im Internet abrufbaren Videoaufzeichnungen der Vorlesungen) gemacht, was gleichzeitig bedeutete, dass dieses Vorlesungsformat auch für einen Teil der Professoren und Dozenten der RWF Neuland war. Die Durchführung des Präsenzunterrichts, welcher prä-Corona teilweise in derart überfüllten Vorlesungssälen, stattfand, dass um Minuten verspätete Assessmentstudenten auf der Treppe Platz nahmen, wurde ab Mitte März 2020 unvorstellbar. Das gleiche galt für die Prüfungen, welche in vergangenen Jahren mit zu Hunderten dicht nebeneinandersitzender Jus-Studierender im obersten Stockwerk des Messegebäudes stattfanden. Auch wer im Frühling geplant hatte, eine Bachelor- oder Masterarbeit oder eine Fallbearbeitung zu schreiben, musste dieses Vorhaben um einige Wochen aufschieben, da aufgrund des Lockdowns die Bibliotheken geschlossen waren. Im Ergebnis war die RWF durch den bereits existierenden Platzmangel und das Hinterherhinken bezüglich digitaler Lehrangebote auf die damals bevorstehende Umstellung nicht genügend vorbereitet – die Studierenden hatten durch die hektischen Anpassungen Mühe, sich mit der Situation zu arrangieren. Besondere Planungsunsicherheit brachten diese Umstände Austauschstudierenden und denjenigen Studierenden, die Praktika absolvieren wollten, sowie angehenden Absolventinnen und Absolventen, da diese nicht wussten, in welchem Zeitraum sie unter diesen Bedingungen ihr Studium abschliessen würden.

2. Welche Massnahmen haben Sie und Ihr Betrieb zur Bewältigung der Corona-Krise in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht ergriffen? (lessons learned)

Der Coronasommer verlangte nach einer kurzfristigen Alternativlösung, die schliesslich in der Verschiebung der Prüfungsperiode um zwei Monate, der Bereitstellung zusätzlicher Räume und in gestaffelten Prüfungsstarts bestand. Podcasts entwickelten sich an der RWF durch Corona von Raritäten zur Lehrveranstaltungsnormalität, und sie finden sich mittlerweile qualitativ ungefähr auf der gleichen Ebene wie Präsenzveranstaltungen. Übungsstunden oder Vorlesungen mit einer überschaubaren Anzahl Teilnehmern werden gegenwärtig als Zoom-Konferenz ausgestaltet. Die Prüfungen im kommenden Winter werden in Form von Onlineprüfungen während den üblichen Prüfungsmonaten durchgeführt. Im RWI ist jeder zweite Arbeitsplatz gesperrt, so finden nur noch halb so viele Studenten einen Platz, welcher wiederum durch ein Onlinetool reserviert werden muss. Die Onlineverfügbarkeit der Lehrbücher wurde zeitweise ausgebaut, sodass die Recherche vom Home-Office durchaus machbar wurde.

3. Welche kurz- und längerfristigen Chancen ergeben sich als Folge der Corona-Pandemie für Ihren juristischen Beruf und Ihre Betriebsorganisation?

Chancen sehe ich in einer wachsenden Eigenständigkeit der Studierenden. Jeder Student, jede Studentin ist nun ein Stück mehr auf die eigene Motivation angewiesen, sich die ständig abrufbaren Podcasts heute und nicht morgen anzuschauen. Die im Studentenleben weitverbreitete Flexibilität hat sich durch Corona maximiert. Da bei Online-Prüfungen, wie Prof. Dr. Gächter in einem seiner Podcasts sagte, nicht Wissen, sondern Können abgefragt werde, könnte es sein, dass die Prüfungsergebnisse dieses Semester repräsentativer erscheinen als die von Prüfungen, bei denen mit Auswendiglernen gepunktet werden konnte.

Eva Horlacher, Masterstudentin

Bericht aus einem Finanzunternehmen

Corona hat grosse neue Herausforderungen an das Management gestellt: Wie kann und muss ein Team geführt werden, das nicht im Büro anwesend ist? Die Aufgabe der Mitarbeiterführung veränderte sich stark. Die regelmässige direkte Interaktion mit dem Team reduzierte sich zu Beginn des Lockdowns auf Telefonkonferenzen. Nachdem die Serverkapazitäten ausgebaut wurden, standen dann auch Videokonferenzen zur Verfügung, was die Meetings massiv aufwertete. Obwohl Videokonferenzen viele Möglichkeiten bieten, können sie physische Besprechungen noch nicht vollständig ersetzen. Z.B. ist es (noch) nicht wirklich möglich, Lösungen an einem Whiteboard zu diskutieren und entwickeln.

Durch ihre globale Tätigkeit war die Credit Suisse bereits früh mit dem Virus und staatlichen Massnahmen konfrontiert. Dadurch konnten bereits sehr frühzeitig Planungsstäbe Massnahmen vorbereiten, welche in der Schweiz sodann auch sehr gut umgesetzt werden konnten. Seitens Mitarbeitenden wurde sehr geschätzt, dass zusätzliche Ferientage bezogen werden konnten, um familiären Verpflichtungen nachzukommen. Dieses entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen hat die Mitarbeitenden nicht zuletzt emotional entlastet.

Als Chance der Corona-Pandemie ist festzustellen, dass die Diskussionen über das papierlose Büro sowie der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift neuen Schub erhalten haben. Corona wirkt insgesamt als Katalysator in den Themen Automatisierung, Artificial Intelligence und Digitalisierung, welche die (juristische) Arbeit langfristig stark verändern werden. Sehr positiv ist insbesondere die breitere Akzeptanz von Home-Office zu sehen. Dies ermöglicht, über neue Arbeitsmöglichkeiten und -modelle nachzudenken, die bisher noch nicht beleuchtet wurden.

Dr. Daniel Puskas, Head Legal OTC Trading, Credit-Suisse

Bericht aus einem Industriebetrieb

Bei maxon entwickeln und bauen wir Elektroantriebe, die überall dort zum Einsatz kommen, wo äusserste Präzision und höchste Qualitätsstandards unabdingbar sind – ob auf der Erde oder auf dem Mars. Den Auswirkungen von Covid-19 kann sich auch maxon nicht entziehen.

«Die Gesundheit der Mitarbeitenden und die Aufrechterhaltung des Betriebes haben für uns Priorität» – Dieses Credo wurde von der Geschäftsleitung von maxon zu Beginn der Covid-19 Situation sehr rasch kommuniziert und mit sehr zahlreichen Massnahmen unterlegt.

Zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden ist Home Office eine der Massnahmen. Für einen industriell produzierenden Betrieb mit dem Erfordernis, auch während der Pandemie die Produktion vor Ort am Laufen zu halten, reicht dies indes nicht. So wurden, gesteuert durch eine extra dafür gebildete Corona Task Force, zügig und situationsgerecht sehr zahlreiche weitere Massnahmen eingeführt: verständlich und stetig kommunizierte Verhaltensregeln für die tägliche Arbeit wie etwa Abstandsregeln, Anleitungen zu Kunden- und Lieferantenbesuchen, Auslandreisen, Verhalten bei Symptomen, Kantinenbesuch etc., Einsatz von Plakaten, Bildschirm- und Lautsprecherdurchsagen, Fiebermessstationen an allen Eingängen, Desinfektionsmittelspender, Plexiglasscheiben, ständige Türklinkenreinigungen, Maskenpflicht auf dem ganzen Areal samt Webinar zum richtigen Tragen und vieles mehr. Die Gesamtheit der Massnahmen kann als «Rundum-Care-Package» bezeichnet werden.

Dieses «Rundum-Care-Package» ist auch ein wichtiges Element der zweiten Zielsetzung, der Aufrechterhaltung des Betriebs. Mit dieser Zielsetzung gehen zahlreiche Herausforderungen einher, und zwar quer durch alle Abteilungen: Da Covid-19 in der ganzen Lieferkette seine Spuren hinterlässt, ist der Einkauf gefordert, auch unter erschwerten Bedingungen die Warenbeschaffung sicherzustellen. Ohne Material keine Produktion. Am Verkauf liegt es, frühzeitig eine sich ändernde Kundennachfrage zu antizipieren und sich verstärkt auf Branchen zu fokussieren, die trotz oder sogar wegen Covid-19 einen erhöhten Bestellbedarf aufweisen. Der Produktion fällt die Aufgabe zu, ihre Ressourcen und Produktionsmittel rasch auf das neue Bestellverhalten auszurichten.

Zur Koordination dieser Anstrengungen spielt während der Pandemie die Informationstechnologie eine wachsend wichtige Rolle. Der unterdessen oft zitierte Digitalisierungsschub macht sich auch bei maxon spürbar. Als weltweit tätiges Unternehmen war maxon zwar schon vor der Pandemie an elektronische Kommunikation und virtuelle Meetings gewohnt und die dazu notwendige Technologie vorhanden und eingespielt. Die Pandemie hat deren Einsatz aber zwangshalber stark forciert. Dies ist sicherlich für jedermann eine Chance, sich die Vorzüge der Digitalisierung zusätzlich zu verinnerlichen, aber auch eine Chance, den Wert physischer Meetings neu zu entdecken. Auch in Zukunft dürfte die optimale Lösung nicht im Extrem, sondern in der richtigen Balance liegen – einfach bewusster wahrgenommen.

Es ist zu hoffen, dass wir bald wieder in einen Pandemie freien Alltag eintauchen können. Bis dahin heisst es durchhalten und gesund bleiben. Das wünsche ich auch allen ius alumni ganz herzlich.

 

Kurzantworten

1. Welche Herausforderungen hat die Corona-Situation in Ihrem juristischen Beruf und Ihrem Betrieb ergeben?

Zentral ist die Sicherstellung des Betriebes. Dabei hat jede Funktion auch unter erschwerten Covid-19 Bedingungen ihre Aufgaben effizient und verlässlich wahrzunehmen. Das gilt für jede Abteilung, alle Vorgesetzten und alle Mitarbeitenden. Letztlich ist ein Industrieunternehmen wie ein Motor: Es kommt nicht nur auf die Einzelteile an. Vielmehr müssen alle Teile zusammen funktionieren, damit der Motor rund läuft. Das gilt gerade auch in Pandemiezeiten.

2. Welche Massnahmen haben Sie und Ihr Betrieb zur Bewältigung der Corona-Krise in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht ergriffen? (lessons learned)

Wie im Beitrag näher ausgeführt, hat maxon rasch sehr zahlreiche Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden eingeführt. Daneben helfen eingespielte Prozesse, auf pandemiebedingt verändertes Bestellverhalten von Kunden, seien es beispielsweise Auftragsverschiebungen in der Automobilbranche oder aber erhöhte Nachfragen in der Medizintechniksparte, zeitnah reagieren zu können.

3. Welche kurz- und längerfristigen Chancen ergeben sich als Folge der Corona-Pandemie für Ihren juristischen Beruf und Ihre Betriebsorganisation?

Neben dem im Beitrag erwähnten Digitalisierungsschub, der kurzfristig greifen dürfte, frischt die momentane Situation fristunabhängig die Erkenntnis auf, wie wichtig Anpassungsfähigkeit ist. Bekanntlich ist nur der Wandel beständig – pantha rei.

Dr. Christoph Widmer, General Counsel maxon motor ag

Bericht aus der öffentlichen Verwaltung

Mit rund 35'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterschiedlichsten Berufsgruppen ist die kantonale Verwaltung ein Grossunternehmen und als solches sehr unterschiedlich von der Pandemie betroffen. Mit Blick auf die engere Zentralverwaltung und ihre Aufgaben fallen mir vor allem zwei Stichworte ein: Tempo und Unberechenbarkeit. Das Virus gibt das Tempo vor. Gut eingespielte Prozesse müssen neu überdacht werden. Beispiel Gesetzgebung: Der Bundesrat ändert eine Verordnung, der Kanton muss nachziehen und umsetzen. Und das oft innert weniger Tage oder sogar Stunden. Dies fordert von allen Beteiligten viel Flexibilität. Wünschbares wird zurückgestellt, die Prioritäten neu gesetzt. Dazu kommt die Unberechenbarkeit: Die Situation ändert sich laufend. Kaum stehen die Zeichen einmal auf Beruhigung, zwingt uns das Virus schon wieder zum Umdenken. Gestern im Büro, heute bereits wieder im Homeoffice – das ist fordernd, vor allem auch für die Mitarbeitenden. Dazu kommt, dass sich das Handeln der Behörden in einem politischen und medialen Umfeld abspielt. Jede Massnahme wird kritisch hinterfragt, jeder Schritt kommentiert. Trotzdem sehe ich viel Positives: Die Verwaltung beweist jeden Tag, dass sie funktioniert, auch unter diesen erschwerten Bedingungen. Investitionen in die Digitalisierung ermöglichen in vielen Bereichen papierloses Arbeiten und damit neue Arbeitsformen. Prozesse werden optimiert, Mängel aufgedeckt und behoben. Nicht zuletzt werden Teams zusammengeschweisst. Wer vor allem über Video kommuniziert, freut sich umso mehr über reale menschliche Begegnungen. Es wird darum gehen, durchzuhalten und schlussendlich möglichst viel Positives aus der Situation mitzunehmen. Die Verwaltung kann und muss sich als lernende Organisation beweisen und das ist gut so.

Dr. Kathrin Arioli, Staatsschreiberin Kanton Zürich

Bericht aus einer kleineren Kanzlei

Nicht die Krankheit selbst, sondern die Angst aller Leute war für unsere Kleinkanzlei mit 5 Anwälten und insgesamt 8 Juristen ein Thema. Waren wir – aufgrund der hohen Digitalisierung – anfangs noch unbesorgt bzw. wenig besorgt bezüglich dieses Virus, so kam dann plötzlich der Schlag. In der forensisch und beratend tätigen Kanzlei hatten plötzlich 2 der hauptsächlich forensisch tätigen Anwälte keine Arbeit mehr. Ja – die Gerichte hatten geschlossen und machten nur noch das Notwendigste. Die Rechnung war schnell gemacht. Zwar wurde Kurzarbeit bewilligt, aber die Fixkosten wie Miete, Informatik, etc. liefen gleichwohl. Gleichzeitig entfiel die Möglichkeit, das soziale Netzwerk zu pflegen, was erfahrungsgemäss immer wieder zu Aufträgen führt. Als Massnahmen nahmen Mitarbeitende teilweise Ferien, zudem wurden intern Arbeiten umverteilt. Schliesslich wurde auch ein Plan gemacht, welche Mitarbeitenden längerfristig zuerst noch Arbeit erhalten würden und welche Neuanstellungen sistiert werden. Glücklicherweise war der Lockdown kurz und es mussten nicht alle Massnahmen umgesetzt werden.

Ausgelöst hat die Pandemie in der Kanzlei einiges. Die vorher physisch stattfindenden Anwaltssitzungen fanden nun per Skype oder Telefon statt. Am Hauptstandort wurden die Mitarbeitenden weiter auseinandergesetzt, das Sitzungszimmer wurde zum Büro, der Gang zum Sitzungszimmer, und und und. Die Flexibilität der Mitarbeitenden in Bezug auf Büroeinrichtung, Heimarbeit und Anpassung an die ständig von Bern her kommenden neuen Vorschriften war beachtlich.

Für ein KMU war vor allem ausschlaggebend, dass während einer längeren Periode keine Planungssicherheit gegeben war. Des Weiteren bestand auch erhebliche Unsicherheit, ob die Kunden – ebenfalls KMU – genügend Arbeit hatten und damit liquid sein würden oder ob diesbezüglich auch (vorsorgliche) Massnahmen notwendig sein würden. Schliesslich war aufgrund der KMU-typischen Vermischung von sozialen Verbindungen und geschäftlichen Verbindungen auch die Sorge um den Geschäftsverlauf von Freunden, Kollegen, etc. dazu.

Für unsere Branche erachten wir es als zentral, dass trotz eines solchen Virus die persönlichen Kontakte stattfinden können. Neben Plexiglasscheiben, grossen Räumen für Sitzungen, regelmässigem Lüften und Maskenpflicht sind wir aber weiterhin auf der Suche nach neuen Lösungen, welche die Vorgaben von Corona erfüllen.

Dr. Hans R. Schibli, Schibli & Partner

Bericht aus einer grösseren Kanzlei

Die Corona-Situation hat auch die Unternehmensorganisation von Anwaltskanzleien vor neue Herausforderungen gestellt, die bislang insgesamt jedoch gut bewältigt werden konnten. Namentlich auch in der Kommunikation führte die ausserordentliche Lage zu tiefgreifenden Veränderungen. Bei Niederer Kraft Frey spielt – wie in anderen Kanzleien – der persönliche Kontakt und die direkte Begegnung mit den Klienten und den Partnern und Mitarbeitern der Kanzlei eine grundlegende Rolle für die Vertrauensbildung und ein erfolgreiches Zusammenwirken. Die Begegnung und der direkte Gesprächsaustausch als prägende Elemente der Berufsausübung und -gestaltung (im Aussen- und im Innenverhältnis) kamen in den Corona-geprägten Monaten deutlich zu kurz. Unter dem Corona-Regime gab es kaum herkömmliche Meetings oder Events für und mit Klienten und Kollegen, und es fehlten die informellen, zwanglosen und traulichen Kurzgespräche in den Gängen, unter den Türbogen oder in (Kaffee-)Pausen weitgehend. Bisher kaum vorstellbare oder jedenfalls ungewohnte Szenarien wurden rasch zu einer neuen Realität. PC, Tablet und Smartphone übernehmen und sichern die Kommunikation in der Berufswelt. Die Teilnahme an Team- und Klienten-Meetings läuft via StarLeaf- oder ähnlichem App, Interviews mit künftigen Mitarbeitern und Substituten finden weitgehend ohne persönliche Begegnung statt, und auch etwa die Aufnahme von senior associates in die Partnerschaft erfolgt (vorderhand) statt in einem würdigen Kanzleirahmen per Videokonferenz.

Der Lockdown im März/April 2020 hat auch unserer Kanzlei einiges an Improvisation und Flexibilität abgerungen. Erfreulicherweise erfolgte der Wechsel ins Home oder Digital Office für die Mitarbeitenden, für die juristischen wie für die Organisation und die Sekretariate, dank dem einsatzfreudigen und eingespielten IT-Support Team selbst dort reibungslos, wo die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistung kaum zuvor von zu Hause aus erbracht hatten. Das weitgehend papierlose Büro wurde auch dank etablierten Dokumentenmanagementprogrammen weiter vorangetrieben; neue Arbeitsweisen konnten optimiert werden. Mit Freude darf ex post festgestellt werden, dass weder Beratungsrhythmus noch Beratungsqualität gelitten haben. Events und Weiterbildungsveranstaltungen konnten teilweise als Webinars durchgeführt werden und fanden auch in dieser virtuellen Form des beruflichen Austauschens grossen Anklang. Erste Lockerungen im Sommer 2020 ermöglichten alsdann, hybride Angebote zu präsentieren. Teilnehmende der Weiterbildungsveranstaltung oder des Klientenanlasses hatten die Wahl, den Event bzw. die Weiterbildung vor Ort oder virtuell zu besuchen.

Corona hat zudem mehreren Digitalisierungsprojekten im weiten Bereich der Kanzleiadministration zusätzlichen Schub verliehen. Bestehende Infrastrukturdienstleistungen – wie Postverarbeitung oder Kreditorenprozess – werden neu zentralisiert und digitalisiert abgewickelt. Hinzu kommen spannende, zukunftsträchtige Projekte im Bereich LegalTech. Insgesamt ermöglichen veränderte Arbeitsbedingungen in Zeiten der Pandemie oder ähnlicher Sondersituationen namentlich dank der Digitalisierung, sowohl Prozessabläufe zu optimieren und die Akzeptanz angepasster Arbeits- und Organisationsmodelle zu erhöhen als auch – längerfristig ist dies möglicherweise die grössere Herausforderung – der persönlichen Begegnung und dem mandatsbezogenen und zwischenmenschlichen Austausch weiterhin die gebührende Wertschätzung entgegen zu bringen.

 

Kurzantworten

1. Welche Herausforderungen hat die Corona-Situation in Ihrem juristischen Beruf und Ihrem Betrieb ergeben?

Die Herausforderung im Betrieb einer Anwaltskanzlei bestand unter anderem darin, rasch eine tat- und entschlusskräftige Corona-Task Force zu bilden, zusammengesetzt aus Partnern, Kanzleiorganisation, HR und IT, und diese mit ihren neuartigen Aufgaben vertraut zu machen. Gleichzeitig war die Erbringung der anwaltlichen Dienstleistungen in gewohnt hoher Qualität aufrechtzuerhalten und auch unter Einhaltung der angeordneten Schutzmassnahmen sicherzustellen. Eine besondere Herausforderung stellte die zügige Integration junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, da zufolge deutlich eingeschränkter Präsenz am Arbeitsplatz weniger auf das Vorleben der Kanzleikultur durch erfahrene Anwälte vor Ort und auf den diesbezüglichen ungezwungenen Austausch im Arbeitsalltag gesetzt werden konnte.

2. Welche Massnahmen haben Sie und Ihr Betrieb zur Bewältigung der Corona-Krise in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht ergriffen? (lessons learned)

Bewältigt wurden die pandemiebedingten Veränderungen in erster Linie durch die Anordnung von Home Office für einen Grossteil der Mitarbeitenden der Kanzlei in Verbindung mit einer klaren und steten Kommunikation. Dabei zeigte sich, dass sich Home Office nicht für alle Tätigkeiten anwaltlicher Beratung und Prozessführung gleichermassen eignet. Der vorbestehende hohe IT-Standard hat sich in dieser Sondersituation als sehr hilfreich erwiesen, die rasch eingeleiteten IT-Vorkehren haben sich uneingeschränkt bewährt. Insgesamt bewahrheitete sich die grosse Bedeutung einer anpassungsfähigen Kanzleiorganisation, die geeignet ist, auch in ausserordentlichen Lagen günstige Voraussetzungen für die erfolgreiche Mandatsarbeit zu schaffen.

3. Welche kurz- und längerfristigen Chancen ergeben sich als Folge der Corona-Pandemie für Ihren juristischen Beruf und Ihre Betriebsorganisation?

Der vorübergehende Lockdown hat den Nutzen einer weit fortgeschrittenen Digitalisierung der Administration und Organisation der Anwaltskanzlei klar vor Augen geführt. Die Digitalisierung hat auch im Arbeitsprozess der Anwälte und im Zusammenwirken mit den Mandanten vermehrt Einzug gehalten. Die verstärkten Bestrebungen im Bereich LegalTech beschleunigen diese Entwicklung und weisen die Richtung. Neue Arbeitsmodelle, virtuelle Meetings mit erweiterten Funktionen von Videokonferenzen, fliessendere Arbeitszeiten und wechselnde Arbeitsorte werden an Akzeptanz gewinnen. Dabei werden das persönliche Gespräch und die direkte Begegnung unter den Mitarbeitenden künftig eine zusätzliche Wertschätzung erfahren.

Dr. Gaudenz G. Zindel, Partner Niederer Kraft Frey AG

 

Bericht aus einem Bezirksgericht

In der Zeit vor dem Lockdown richteten wir das Gericht soweit wie möglich coronatauglich ein, wobei das Ziel die Beibehaltung der bisherigen Betriebsabläufe war. Der Lockdown änderte die Rahmenbedingungen zentral. Ab sofort schickten wir ¾ der Mitarbeitenden ins Homeoffice. Es war nicht selbstverständlich, dass die Informatik des Obergerichts imstande war, für alle Gerichte per sofort Homeoffice zu ermöglichen. Die Technik für Homeoffice funktionierte problemlos, selbst eine Mitarbeiterin der Telefonzentrale konnte von zuhause aus Anrufe vermitteln. Uns kam es zu Gute, dass zumindest auf Abteilungsebene schon vor Corona viele Akten elektronisch erfasst waren. Während des Lockdowns fanden nur wenige Verhandlungen statt. Diejenigen, die durchgeführt wurden, erforderten z.T. einen erheblichen Aufwand. Eine Strafverhandlung gegen 3 Beschuldigte musste vom grossen Gerichtssaal per Video in drei weitere Säle übertragen werden. Dies gelang problemlos, da wir von früheren grossen Strafprozessen diesbezügliche Erfahrungen und auch die Ausrüstung hatten.

In problemlosen Konventionalscheidungen wurden Anhörungen per Telefon durchgeführt, was von den Betroffenen sehr geschätzt wurde. Im Übrigen arbeiteten wir intensiv an den schriftlichen Verfahren. Da auch im Homeoffice effizient gearbeitet wurde, haben wir in diesem Jahr mehr Fälle erledigt als im Vorjahr.

Nach dem Lockdown folgte eine äusserst intensive Aufholphase. Verhandlungen, die verschoben werden mussten, wurden von Juni bis Oktober durchgeführt. Wir alle arbeiteten in dieser Zeit an oder über der Belastungsgrenze.

Mit dem Beginn der zweiten Welle häuften sich die Verhandlungsverschiebungen, da sich immer öfter eine beteiligte Person in Quarantäne befindet. Deshalb entstehen nun wieder neue Verzögerungen.

Für alle Personen mit Organisationsverantwortung bedeutet die Corona-Pandemie eine grosse Herausforderung, welche höchste Flexibilität verlangt. Die beiden leitenden Gerichtsschreiberinnen waren während vielen Wochen mehrheitlich mit Coronafragen beschäftigt.

Die Ausbildung und Integration der Neueintretenden ist auf digitalem Weg schwieriger. Auch Schnupperauditorate konnten zeitweise nicht durchgeführt werden.

Schon seit Beginn der Coronazeit führen wir Gerichtspräsidentinnen und Präsidenten zeitweise wöchentliche Telefonkonferenzen durch. Diese konstruktive und wertvolle Zusammenarbeit wird auch in Zukunft stattfinden.

Das Obergericht hat die Bezirksgerichte während der ganzen Coronazeit gut unterstützt. Zum einen erwies sich sie bestehende Infrastruktur über weite Bereiche als pandemietauglich. Wo Optimierungsbedarf bestand, erfolgten umgehend die nötigen Anpassungen. Für uns wichtig war auch, dass wir vom Obergericht rechtzeitig in massvollem Umfang und vorübergehend zusätzliches Personal, wie Ersatzrichtertaggelder, bewilligt erhielten.

Allgemein vermissen unsere Mitarbeitenden die sozialen Kontakte, die unter Coronabedingungen und digital nicht gleichermassen gepflegt werden können. Das gute Betriebsklima vor Corona hat sich bis jetzt wohl noch nicht wesentlich verändert. Wir freuen uns jetzt schon auf das nächste Gerichtsfest im kommenden Sommer.

 

Kurzantworten

1. Welche Herausforderungen hat die Corona-Situation in Ihrem juristischen Beruf und Ihrem Betrieb ergeben?

Zwei Hauptziele prägten unsere Aktivitäten während der Coronazeit:
a)        die Sorge um die Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Das ist bis jetzt gelungen, sind wir doch an unserem Gericht bisher von Coronaansteckungen verschont geblieben.
b)        das Bemühen, die Gerichtstätigkeit stets aufrecht erhalten zu können. Corona hat uns besonders bewusst gemacht, dass Gerichte staatstragende Betriebe sind. Auch diesbezüglich können wir festhalten, dass wir zu jeder Zeit unsere Aufgaben wahrnehmen konnten. Selbst Gerichte, die Coronafälle in den eigenen Reihen hatten, waren stets funktionsfähig. Die Qualität der gerichtlichen Arbeit hat nicht gelitten, ausser dass es leichte Verzögerungen gegeben hat, was angesichts des Verhandlungsstopps und dem Fristenstillstand unvermeidbar war.

2. Welche Massnahmen haben Sie und Ihr Betrieb zur Bewältigung der Corona-Krise in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht ergriffen? (lessons learned)

In rechtlicher Hinsicht sind neue Fragestellungen entstanden, z.B. im Zusammenhang mit Nachlassstundungen oder mit dem Fristenstillstand. Bei Verschiebungsgesuchen stellt sich die Frage, was als Verschiebungsgrund genügt, z.B. eine freiwillige Quarantäne oder die Angst vor einer Ansteckung im Flugzeug, und wie der Verschiebungsgrund dokumentiert werden muss.

Organisatorisch haben wir das Gericht mit einer Vielzahl von Massnahmen coronatauglich gemacht, z.B. Armschlaufen für die Türöffnung, Plexiglasscheiben, CO2-Messgeräte, um an das Lüften zu erinnern, Beschränkungen der Anzahl Personen in den einzelnen Räumen, um die Abstandsvorschriften einzuhalten, Maskentragpflicht, Homeoffice, hinzumieten von grösseren Verhandlungsräumen.

lesson learned:

Selbst in Stein gemeisselte Abläufe und Regeln liessen sich (teilweise) ändern.

3. Welche kurz- und längerfristigen Chancen ergeben sich als Folge der Corona-Pandemie für Ihren juristischen Beruf und Ihre Betriebsorganisation?

Corona hat uns die Chancen, aber auch die Nachteile von digitalisierten Akten, von Homeoffice, Telefon- und Videokonferenzen aufgezeigt. Die positiven Anwendungen dieser neuen Instrumente werden auch in Zukunft zur Anwendung kommen. Video- und Telefonkonferenzen werden ausserhalb der Gerichtsprozesse als normale Kommunikationsmittel eingesetzt. Derzeit läuft ein Pilot, dass in Strafverfahren Videoübertragungen von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten in die Gefängnisse möglich ist. Bis Ende 2021 sind in Zivilverfahren Verhandlungen per Video möglich, wenn die Parteien zustimmen.

Dr. Reto Nadig, Präsident Bezirksgericht Horgen