Mai 2025
Grusswort der Präsidentin der Ius Alumni
Liebe Alumnae und Alumni
Ein Grusswort hat es in sich: Es soll Sie zum Weiterlesen motivieren, Ihre Neugier auf die Aktivitäten der Ius Alumni wecken und möglichst nicht in den gegenwärtigen allgemeinen Kanon der Weltuntergangsgesänge einstimmen. Wie man das macht? Lassen wir uns vom Pioniergeist, der vor 20 Jahren zur Gründung der Ius Alumni führte, inspirieren.
20 Jahre ist es her, und auch bei den Ius Alumni war am Anfang das Wort: Es kam von Prof. Dr. Andreas Donatsch, dem damaligen Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. «Wir brauchen eine Alumni-Organisation!» hiess es an einer Fakultätsversammlung, und alle Anwesenden nickten freundlich. Auch das freundlichste Nicken versetzt aber bekanntlich keine Berge. Genau darum ging es aber bei der Umsetzung des Plans. Prof. Donatsch schildert in diesem Newsletter, welche Hindernisse es zu überwinden galt, bis die Ius Alumni und das Alumni-Haus schliesslich (ent-) standen.
Besonders unter dem Eindruck einer Welt, die zunehmend aus den Fugen gerät, zeigt uns sein Bericht, wie viel wir mit eigener Initiative und in der Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten bewegen können. Die Ius Alumni können hier einen wichtigen Beitrag leisten: Sie bieten ein Forum für eine sachliche, faktenbasierte Diskussion – zum Beispiel am gemeinsam mit den CUREMalumni durchgeführten Anlass im November 2024 über «Verdichtetes Bauen vs. Lärmschutz» oder am Vortrag von Prof. Dr. Gregory Shaffer von der Georgetown University zum hochaktuellen Thema «Rule of Law under Pressure» im Mai dieses Jahres. Die Ius Alumni bringen aktuelle Themen und buchstäblich die Welt an die UZH. Seit es die Ius Alumni gibt, unterstützen wir den Austausch von Ideen, nicht nur mit Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz, sondern auch mit Studierenden aus aller Welt, nicht zuletzt mit Beiträgen an das Alumni-Haus. Das Haus war, wie Sie lesen werden, ein entscheidender Grund dafür, dass unsere Fakultät heute mit ihren Austauschprogrammen zu den Spitzenreitern zählt.
Wir pflegen den Austausch, fachlich und menschlich. In und zwischen den Zeilen von Prof. Donatsch wird deutlich, was wir wohl alle selber auch schon erfahren haben: Neue Ideen zu entwickeln ist das eine, die Umsetzung kann mitunter anstrengend, mühsam und hin und wieder auch frustrierend sein. Ein Nachtessen mit Kolleginnen und Kollegen auf der gleichen Wellenlänge lässt in solchen Momenten die Welt gleich wieder anders aussehen. Wir haben das im letzten November an der «Fondue-Fasnacht» der Ius Alumni erlebt. Junge und ältere Mitglieder tauschten sich in ungezwungenem Rahmen aus über Themen, die sie bewegen. Von der Zukunft der Demokratie und des Planeten über den aktuellen Stellenmarkt für junge Juristinnen und Juristen, das Leben einer Substitutin in einer grossen Zürcher Anwaltskanzlei oder das des Schweizer Botschafters in Asien, bis zu aktuellen Sportereignissen – alles hatte Platz.
Dass wir mit den Ius Alumni einen Ort bieten, an dem all dies möglich ist, zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Als Juristinnen und Juristen tragen wir eine besondere Verantwortung in unserer Gesellschaft. Es gibt noch viel zu tun. Wir als Ius Alumni machen weiter – ich zähle auf Sie und freue mich auf ein Wiedersehen bei einem unserer Anlässe. Nun aber viel Vergnügen bei der Lektüre!
Prof. Dr. Christine Kaufmann
20 Jahre Ius Alumni: Aus den Anfängen der Ius Alumni
Vor 20 Jahren wurden die Ius Alumni gegründet. Prof. Dr. Andreas Donatsch erinnert sich an die Entstehung der Ius Alumni, die eng verknüpft ist mit der Alumni-Stiftung und dem Alumni-Haus.
«Im Jahr 2004 wurden die Fakultäten vom Rektorat der Universität Zürich aufgefordert, einen Ehemaligen-Tag durchzuführen. Auf entsprechende Inserate in Zeitungen erschienen rund zehn ehemalige Ius-Studierende an der Rämistrasse 74 zu diesem Ehemaligen-Tag.
In der Folge wurde der Entschluss gefasst, die Ius Alumni-Vereinigung zu gründen. An der Gründungsversammlung, welche ich leitete, nahmen prominente Ehemalige teil. Bereits an dieser Versammlung sprach ich von der Vision eines «Science House» der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Anlässlich dieser Versammlung stand aber nicht dieses Projekt im Vordergrund, sondern unter anderem die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags, welcher auf Antrag eines Teilnehmers als Maximalbetrag in der Höhe von CHF 40 in den Statuten festgehalten wurde. Danach stellte der Leiter des Rechtsdienstes der Universität eine beinahe nicht endend wollende Zahl von Anträgen zu den Statuten, vornehmlich zu Kommata, Strichpunkten etc. Manchen Anwesenden ging dieses Prozedere zu weit; der damalige Präsident des Bundesgerichts, Dr. iur. Heinz Aemisegger, stellte schliesslich den Antrag, diesen Teil der Diskussion zu schliessen und die Formalien bilateral zu regeln. Erste Präsidentin der Ius Alumni-Vereinigung wurde Dr. iur. Ursula Gut, welche allerdings nach kurzer Zeit zufolge ihres Wahlkampfs für den Regierungsrat das Präsidium abgab.
Zu dieser Zeit wurde die Bologna-Reform in den wesentlichen Zügen umgesetzt. Die Fakultätsleitung – bestehend aus dem Prodekan Lehre (Prof. Dr. iur. Tobias Jaag), dem Prodekan Ressourcen (Prof. Dr. iur. Markus Reich) und mir als Dekan – wollte ursprünglich das Hauptstudium mit dem Bachelor abschliessen und das Masterstudium besonders interessierten Studierenden vorbehalten. Da einige Universitäten den Bologna-Lehrgang bereits eingeführt und im Ergebnis als Voraussetzung für den Erwerb des Anwaltspatents den Masterabschluss vorgesehen hatten, liessen sich diese Vorstellungen nicht umsetzen. In der Folge wurde nach Möglichkeiten gesucht, besonders interessierten Studierenden Gelegenheiten für spezielle Qualifikationen zu bieten. Die Idee der Doppelmaster («Double Degree») nahm Gestalt an. Entsprechend reisten der Prodekan Lehre, der Stabschef (lic. iur. This Stutz) und ich nach Leuven (Katholieke Universiteit Leuven), weil ich eine persönliche Beziehung zur dortigen Rechtsfakultät hatte. Es zeigte sich aber, dass das Masterstudium ausschliesslich in flämischer Sprache möglich und überdies nicht die Bereitschaft vorhanden war, dieses künftig in englischer Sprache durchzuführen. Die nächste Station war – auf eine entsprechende Empfehlung von Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber – das King’s College London. Mit dem dortigen Dean der Rechtsfakultät, Prof. Dr. John Philips, konnte eine Grundsatzvereinbarung erzielt werden, gemäss welcher die Studierenden zwei Semester in Zürich und zwei Semester in London absolvieren und bei erfolgreichem Abschluss den Master von Zürich und den LL.M. des King’s College erhalten sollten. Die Details wurden anlässlich eines zweiten Treffens in London – unmittelbar nach den Attentaten auf einen Bus der Verkehrsbetriebe und in einer U-Bahnstation – geregelt. John Philips meinte, die Zürcher Delegation sei extrem tapfer, angesichts der Attentate nach London gekommen zu sein. Man wurde sich wohl nicht zuletzt auch deshalb rasch einig. Allerdings erklärte der Dean, die University of London werde unsere Vereinbarung wohl nur unterzeichnen, wenn wir über einen Campus verfügten. Auf die Frage, wieviele Plätze für die Zürcher Studierenden vorzusehen seien, antwortete ich, wir bräuchten deren 25. John Philips entgegnete, der Freien Universität Berlin und der Université Paris-Panthéon-Assas würden je zwei Plätze zur Verfügung gestellt. Dann aber meinte er, wir verstünden uns derart gut und meine englische Aussprache sei «funny», er sichere mir die 25 Plätze zu.
Als die mit den Auslandsbeziehungen befasste Abteilung der Universität von unserer Vereinbarung erfuhr, liess sie mich wissen, dass das Vorhaben nicht zustande kommen könne, weil die Fakultät, insbesondere die Stände, ungenügend an den Verhandlungen beteiligt gewesen seien. Daraufhin lud ich John Philips nach Zürich zur Unterzeichnung des Doppel-Master-Vertrags ein. Am Mittagessen nahm auch der Rektor teil, welcher offenbar nichts von den Einwänden seiner Auslandbeauftragten wusste. Jedenfalls fragte er anlässlich der Vertragsunterzeichnung nach dem Mittagessen in der Dozentenmensa der ETH, wo er unterzeichnen müsse, was ihm selbstredend gerne gezeigt wurde. Übrigens folgten während meinem Dekanat entsprechende Abkommen mit Maastricht (Maastricht University) und mit der Universität Lausanne; das Abkommen mit Honkong (The University of Hong Kong) war auf gutem Wege. Dank der Initiative von Prof. Dr. Andrea Büchler und der Einwerbung von Mitteln durch mich wurde im selben Zeitraum zudem die Law Summer School gegründet, welche ihre ersten Kurse in Kairo durchführte.
Nun – wie erwähnt – konnte der Double Degree mit dem King’s College London nur realisiert werden, wenn die Fakultät über einen Campus verfügte. Ich fragte beim Rektorat an, ob die Universität über ein Gebäude verfüge, welches als Campus für die Rechtswissenschaftliche Fakultät dienen könnte, beispielsweise die Liegenschaft an der Cäcilienstrasse 5. Die Antwort des damaligen Rektors und Prorektors lautete, dass man mir die Erlaubnis erteile, die betreffende Liegenschaft auf eigene Kosten zu erwerben.
Daraufhin schrieb ich die Liegenschaftenverwaltung des Kantons Zürich an. Von dort kam die Antwort, es werde an der Sophienstrasse 5 ein Gebäude (ehemalige Drogenabgabestelle) versteigert. Wir sollten doch mitsteigern, der Preis dürfte gemäss den Angeboten der bisherigen Interessenten knapp unter CHF 3 Millionen liegen. Daraufhin beriet ich mich mit einigen gewichtigen und engagierten Vorstandsmitgliedern der Ius Alumni-Vereinigung (Dr. iur. Christian Rahn, Quästor; Regierungsrat Dr. iur. Markus Notter, Prodekane Tobias Jaag und Markus Reich). Diese rieten mir, ich solle ein Angebot in der Höhe von rund CHF 2 Millionen machen, da werde man den Zuschlag sicher nicht erhalten, es werde aber klargestellt, dass ein ernsthaftes Interesse bestehe. Sie würden hinter mir stehen. Meine Nachfrage, ob sie auch dann noch hinter mir stünden, wenn ich mich im Falle von Schwierigkeiten umdrehe, bejahten sie. Ich tat wie mir geraten.
Kurze Zeit danach, vor Weihnachten 2005, rief ein Herr der kantonalen Liegenschaftenverwaltung an und gratulierte mir zum Zuschlag. Auf meine entsetzte Frage, weshalb der Zuschlag zu diesem Preis erteilt worden sei, meinte der Vertreter der Liegenschaftenverwaltung, die Mitbieter hätten sich zurückgezogen, möglicherweise auch deshalb, weil auf der gegenüberliegenden Seite der Strasse ein Altersheim gebaut werde. Als ich meinte, damit hätte ich nicht gerechnet, ich habe bisher keinen einzigen Franken für dieses Projekt eingeworben, erhielt ich zur Antwort, man gebe mir bis Ende Februar 2006 Zeit, um dies zu ändern. Unverzüglich wurden mehr als 100 Anfragen an Stiftungen etc. gerichtet und um Unterstützung für dieses Projekt gebeten. Eine Stiftung stellte einen namhaften Betrag in Aussicht, die anderen teilten zu diesem Zeitpunkt ihr Bedauern mit. Nachdem mich mehrere Vorstandsmitglieder ermuntert hatten, das Haus an der Sophienstrasse zu erwerben, wurde die Ius Alumni-Stiftung gegründet und der Kaufvertrag – unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Regierungsrat –unterzeichnet.
Bei der Abfassung des Stiftungsreglements erhielt ich Unterstützung durch ein diesbezüglich kompetentes Fakultätsmitglied. Nach der Prüfung der eingereichten Stiftungsurkunde rief ein Vertreter der Stiftungsaufsicht an und riet mir, diese in mehreren Punkten zu überarbeiten. Ich entgegnete, dieses Reglement sei von einem Professor korrigiert und für gut befunden worden, der als Spezialist im Stiftungsrecht bekannt sei. Darauf antwortete der Vertreter der Stiftungsaufsicht: «Eben darum müssen Sie es überarbeiten».
Im März 2005 folgte der Schock – der Regierungsrat verweigerte die Zustimmung zum Vertrag. Dies war nach Aussage des Vertreters der Liegenschaftenverwaltung seiner Erinnerung nach noch nie vorgekommen. Wir verfassten ein Widererwägungsgesuch, auch dieses wurde aber ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Erst im dritten Anlauf klappte es. Allerdings erhielten wir die Auflage, dass dieses Haus nicht bewohnt werden dürfe, weil der Lärm von der Strasse erheblich sei. Auf dem Rechtsweg wurde danach ein Vergleich erzielt. Gestützt darauf durfte die Liegenschaft von Studierenden unter der Voraussetzung bewohnt werden, dass eine interne Lüftung eingebaut werde (welche mehr als CHF 150'000 kostete). Am 27. Juli 2006 erfolgte die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt Zürich-Hottingen.
Vor meinem Dekanat war ich Vorsteher des Rechtswissenschaftlichen Instituts. Während dieser Zeit wurde das damals künftige Institutsgebäude an der Rämistrasse 74 unter der Leitung von Dr. Dr. h.c. mult. Santiago Calatrava umgebaut. Dabei kam es zu einigen Besprechungen zwischen diesem Architekten und mir. Nach dem Erwerb des Gebäudes an der Sophienstrasse 5 fragte ich Herrn Calatrava, ob er die Architektur-Arbeiten für den Umbau des künftigen Campus sponsern wolle. Er erklärte sich nach einem persönlichen Gespräch und kurzer Bedenkzeit damit einverstanden. Weiter hatte ich anlässlich einer Geburtstagsparty meiner jüngeren Tochter mit ihren Freundinnen und deren Eltern per Zufall dipl. Ing. und lic. iur Balthasar Halter kennen gelernt. Als ich diesem von meinen Plänen für das «Science House» erzählte, sagte er, er sei in der Baubranche tätig; wenn ein Beamter mehr tue als er gemäss seinem Pflichtenheft tun müsse, so sei das eine derart grosse Ausnahme, dass er dabei sein wolle, er sponsere die Bauleitung.
Mit den Herren Calatrava und Halter konnte ich einen Termin vereinbaren, an dem die grundsätzlichen Regeln der Zusammenarbeit und das Bauprojekt besprochen werden sollten. Es stand an einem Morgen ab acht Uhr genau eine Stunde zur Verfügung, danach mussten Herr Halter nach Luzern an ein grosses Bauprojekt und Herr Calatrava nach Valencia. Die Sitzung begann damit, dass Herr Calatrava die Umbaupläne vorstellte. Diese waren Teil eines in einer Auflage von fünf Exemplaren gebundenen Buches, in welchem sich neben den Umbauplänen einige Aquarell-Zeichnungen des Architekten mit Bezug zum Umbauprojekt befanden. Bei der Vorstellung des Essensraums im unteren Stock des Gebäudes hielt Herr Calatrava inne und meinte, es fehle eine «Durchreiche» zur Küche. Er begann «Durchreichen» zu zeichnen. Er zeichnete und zeichnete. Nach Ablauf der festgesetzten Stunde meinte Herr Halter, es tue ihm leid, er müsse nun zu seinem Bau in Luzern. Kurz darauf kam die Assistentin von Herrn Calatrava und teilte mit, dieser müsse wegen seines Fluges nach Valencia unbedingt zum Flughafen fahren. Herr Calatrava liess sich dadurch aber nicht beirren und wies sie an, den Flug umzubuchen, es gehe um den Umbau und insbesondere um die «Durchreiche». Nach deutlich mehr als einer Stunde schaute Herr Calatrava mich an, legte eine Pause ein und meinte: «Wissen Sie was, wir verzichten auf eine Durchreiche». Danach war die Sitzung beendet und ich kehrte in mein Büro zurück. Kaum dort angelangt, läutete das Telefon, am Apparat war Herr Calatrava. Er sagte: «Wir müssen Herrn Halter leider entlassen». Auf die Frage, wieso das nötig sei, meinte er, Herr Halter sei kein richtig guter Mensch, weil er einfach gegangen sei. Als ich ihm entgegnete, das komme für mich nicht in Frage, gab es eine kurze Pause, danach meinte Herr Calatrava: «Gut, aber auf Ihre Verantwortung».
Im Verlauf der Zeit gelang es, weitere Mittel einzuwerben, insbesondere einen erheblichen Betrag von einer Alumna, welche anonym bleiben wollte. Dass Herr Calatrava mit den Architekturarbeiten betraut war, war für manche potenzielle Geldgeber interessant, andere meinten, wenn wir diesen Architekten verpflichtet hätten, bräuchten wir sicher keine Sponsorengelder. In diesem Zusammenhang war ein Besuch bei der Stadtentwicklung Zürich interessant. Die zuständige Mitarbeiterin verschaffte mir einen Termin beim Stadtpräsidenten, wobei ich diesem die Vorteile des internationalen Austausches von Studierenden und das Anliegen um einen finanziellen Beitrag vortrug. Der Stadtpräsident erwiderte, leider habe man für derartige Projekte kein Geld. Beiläufig fragte er danach, was ich in meiner Tragtasche mit mir führe. Auf die Antwort, darin befänden sich die Umbaupläne des Architekturbüros Calatrava, schaute er sich diese an, ergriff den Telefonhörer und fragte seinen Finanzvorsteher, ob man für diesen Umbau ein zinsloses Darlehen gewähren könne, was dieser bejahte. So kam die Ius Alumni-Stiftung in den Genuss eines auf 50 Jahre befristeten, zinslosen Darlehens der Stadt Zürich. Bis auf dieses Darlehen ist das Ius Alumni-Haus übrigens heute schuldenfrei.
Vom Rektorat kam irgendwann die Bitte bzw. implizite Aufforderung, das Haus an der Sophienstrasse 5 nicht «Science House» zu nennen, da mit «Sciences» im englischen Sprachgebrauch Naturwissenschaften, mithin richtige Wissenschaften, nicht Rechtswissenschaften gemeint seien. Aus diesem Grund heisst das Gebäude nun Ius Alumni-Haus.
Herr Calatrava nahm den Umbau sehr ernst. Zwar delegierte er das Gros der Arbeiten an einen seiner Architekten und auch an Statiker, welche möglichst erdbebensichere Mauern garantieren sollten. Er kam aber auch selbst mehrmals auf den Bau und achtete ganz genau darauf, ob seine Pläne umgesetzt wurden. So entdeckte er beispielsweise, dass die Spiegel in den Duschräumen nicht – wie in den Plänen vorgesehen – in die Wand «versenkt» worden waren. Er verlangte sofort, die Keramikplatten zu entfernen, die Wände für die Spiegel auszuspitzen und danach neu mit den Keramikplatten zu versehen. Als ich meinte, für den vorgesehenen Zweck könne man die Spiegel ruhig so lassen, wie sie angebracht seien, schaute er mich beinahe fassungs- und wortlos an und sagte dem Sanitärinstallateur, er solle lernen, Pläne zu lesen.
Während des Umbaus tauchten viele Hindernisse auf. So verfügte etwa das Bauamt der Stadt Zürich, der Abwasseranschluss müsse in der Hottinger-/Asylstrasse unter den Tramgleisen erfolgen. Zu diesem Zweck müsse eine Person während der gesamten Dauer der Anschlussarbeiten den Verkehr lenken, was natürlich mit gewissen Kosten verbunden sei. Ich fragte, ob dieser Anschluss nicht über die Sophienstrasse erfolgen könne. Das wurde verneint. Einige Zeit später fragte ich nochmals nach, ob der Anschluss auf eine weniger aufwändige Weise realisiert werden könne. Da der zuständige Fachmann in den Ferien weilte, meinte sein Stellvertreter, wieso wir den Anschluss nicht an der Sophienstrasse machen wollten. Ich fand, das sei eine sehr gute Idee. So wurde es dann auch gemacht.
Herr Calatrava bestimmte teilweise, welche Handwerker mit wichtigen Arbeiten zu betrauen waren. So kamen etwa für die Treppe vom Erdgeschoss ins Untergeschoss nur eine Schreinerei aus Dornbirn in Frage, für Metallarbeiten ausschliesslich ein Schlossermeister aus dem Zürcher Niederdorf. Diese Handwerker hatten höchste Qualitätsansprüche an ihre Arbeit und an das zu verwendende Material. Sie waren deshalb wohl auch nicht ganz billig. Als sie aber sahen, dass ich zunehmend Mühe bekundete, immer weitere Mittel einzuwerben, meinten sie, ich täte ihnen leid, sie würden ihre Arbeiten auch teilweise sponsern. Einer dieser Betriebe ist deshalb auf der Sponsorentafel aufgeführt.
Herr Calatrava war äusserst zuvorkommend und sehr grosszügig, jedoch war er seinen künstlerischen Eingebungen verpflichtet. Beispielsweise machte ich den Vorschlag, beim Hauseingang zur Holztreppe ein Vordach zu erstellen. Herr Calatrava meinte, er sehe zwar ein, dass es bei Regenwetter Probleme beim Betreten der Holztreppe geben könnte, jedoch könne er ein Vordach aus gestalterischen Gründen nicht verantworten. Als ich nicht lockerliess, liess sich Herr Calatrava erweichen. Er schlug ein gläsernes Vordach vor, liess es zeichnen sowie die Statik berechnen und erlaubte uns, dieses anzubringen zu lassen, allerdings erst nach der Eröffnung des Gebäudes.
Eine wesentliche Rolle beim Umbau und danach beim Bezug des Ius Alumni-Hauses spielte das Stiftungsratsmitglied lic. iur. Verena Zindel. Sie setzte sich mit grossem Engagement für dieses Projekt ein und begleitete nicht nur den Umbau, sondern auch den Betrieb nach dem Einzug der Studierenden (Mitte Februar 2008). Auch letzteres wollte geregelt sein. So luden einmal Bewohner des Hauses per Internet zu einer Party ein, was zu einem regen Zulauf, zu Lärm und damit zu Problemen mit den Nachbarn führte, von denen einer ein pensionierter Stadtpolizist war.
Mit Herrn Halter – dieser war während längerer Zeit Vizepräsident der Ius Alumni-Stiftung – wurde zu Beginn des Umbaus ein Vertrag abgeschlossen und ein Betrag für die Umbauarbeiten vereinbart. Zufolge unvorhergesehener Umstände und auch wegen den Anforderungen an die Qualität des Umbaus beliefen sich die Kosten – teilweise nicht vorhersehbar – auf einen weit höheren als den vertraglich vereinbarten Betrag. Herr Halter meinte auf meine Frage, was nun zu tun sei: «Das ist nicht Dein Problem, sondern meines; wir haben eine vertragliche Abmachung».
Neben dem ersten Quästor der Ius Alumni-Stiftung, Christian Rahn, setzte sich sein Nachfolger, Dr. iur. Hans Schibli (der heutige Präsident der Ius Alumni-Stiftung), sowohl in der Ius-Alumni-Vereinigung als auch in der Ius Alumni-Stiftung, mit grossem Engagement für diesen Campus ein.
Einen erheblichen Anteil am Zustandekommen der Ius Alumni-Organisation und der Ius Alumni-Stiftung hatte nicht zuletzt This Stutz, der sich durchwegs für die Belange der Alumni engagierte und nach wie vor engagiert. Mit der damaligen Dekanatssekretärin, Ruth Bollinger, machten wir an manchen Abenden nach Arbeitsschluss hunderte Couverts mit Aufrufen zum Beitritt in die Ius Alumni-Organisation und für Spenden an die Ius Alumni-Stiftung versandbereit. Als Vorstandsmitglied der Ius Alumni-Vereinigung hat sich vor allem lic. iur. Urs Broder bei der Einwerbung von Neumitgliedern hervorgetan.
Zum nunmehr umgebauten Gebäude an der Sophienstrasse 5 gehört ein kleines Atelier. In diesem arbeitete der Künstler Ernst Burgdorfer seit Mitte der 1950iger Jahre. Aus dieser Zeit stammte auch der Mietvertrag mit dem damals vereinbarten Mietzins. Die Mitglieder der Ius Alumni-Stiftung befanden im Jahr 2006, man könne den 80jährigen Herrn Burgdorfer zu den bisherigen Konditionen in seinem Atelier weiterarbeiten lassen, da er seine künstlerische Tätigkeit sicherlich demnächst aufgeben werde. Herr Burgdorfer hat dieses Atelier bis kurz vor seinem Tod am 19. März 2025 genutzt. Einige Jahre zuvor hatte er mir einmal eröffnet, er kenne mehrere Künstler, die das Atelier zu den ihm gewährten Konditionen übernehmen würden, wenn er dieses einmal nicht mehr brauche.»
APARIUZ XXV - Ein Projekt, das neue Perspektiven eröffnet
Ende Oktober ist der aktuelle Band XXV der APARIUZ-Schriftenreihe erschienen. APARIUZ steht für Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich und wird seit 1999 von den Assistierenden herausgegeben. Anlässlich des diesjährigen Jubiläums trägt unser Band den Titel «Wie die Zeit vergeht». In elf Beiträgen untersuchen Assistierende Fragestellungen aus ihren Forschungsgebieten im Kontext von Zeit und ihrem Verlauf. Ergänzt wird der Sammelband durch zwei Gastbeiträge. Entstanden ist damit eine äusserst vielseitige und innovative Sammlung von Artikeln, die Themen von Denkmalschutz über die Dauer der Verfahren vor Bundesgericht bis hin zu digitalen Leistungen in der Langzeitpflege behandeln.
Ein solches Projekt durchläuft verschiedene Stadien und benötigt viele einzelne Schritte bis zum Ziel. Es fing mit der Suche nach einem Thema an, das Forschende aus allen Rechtsgebieten anspricht und gleichzeitig das 25. Jubiläum der Schriftenreihe zelebriert. Anschliessend begannen die Gespräche mit verschiedenen Verlagen. Zum ersten Mal erscheint die Schriftenreihe im Verlag EIZ Publishing. Wir blicken auf eine äusserst kompetente, unkomplizierte und wohlwollende Zusammenarbeit zurück. Wie in den letzten Jahren legten wir einen besonderen Wert auf die Open Access-Publikation (https://eizpublishing.ch/publikationen/wie-die-zeit-vergeht-apariuz-xxv/), womit die Texte jederzeit und für alle frei zugänglich sind. Ein weiterer Aspekt lag auf der Finanzierung des Projekts. Die Reihe sowie unser Band durften auf grosszügige Unterstützung durch die Fakultät, insbesondere den Dekan und das Prodekanat Forschung und Nachwuchsförderung, zählen. Auch mehrere Anwaltskanzleien sowie der UZH-Publikationsfonds Geistes- und Sozialwissenschaften haben uns finanziell unterstützt. Nicht zuletzt darf die Reihe seit Jahren auf die finanzielle Unterstützung von Ius Alumni zählen. Nur dank all diesen Förderern ist dieses Nachwuchsförderungsprojekt möglich. Auf die wertvolle Erfahrung im wissenschaftlichen Publizieren – oft ist es sogar die erste Publikation überhaupt – blicken die Autorinnen und Autoren Jahre später noch mit Stolz zurück. Auch für uns als Herausgeberinnen ist dies eine einmalige Erfahrung, die uns neue Horizonte eröffnet und Projekt- sowie Teamarbeit ermöglicht.
Neben vielen organisatorischen Aufgaben lag der Schwerpunkt der Herausgeberschaft auf der Betreuung der einzelnen Artikel. Dies erlaubte einen spannenden Austausch mit den Autorinnen und Autoren und bot wertvolle Einblicke in verschiedene Rechtsgebiete. Einen kreativen Akzent konnten wir durch die Gestaltung des neuen Covers setzen, wobei die Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät als Inspiration diente. Wir freuen uns, mit dieser Arbeit einen Grundstein für viele weitere Bände gelegt zu haben. Insgesamt erstreckte sich unsere Arbeit über eineinhalb Jahre, in denen wir uns regelmässig austauschten, Lösungen für unerwartete Herausforderungen fanden und neue Ideen entwickelten. Umso grösser war die Freude, als wir die gedruckten Bücher endlich in unseren Händen hielten. Höhepunkt war dann zweifellos die Vernissage, bei der wir mit unseren Autorinnen und Autoren anstossen und das Projekt feierlich abschliessen konnten.
- Jasmina Bukovac, Pia Hunkemöller, Clio Zubler (Herausgeberinnen APARIUZ XXV)
International Law Reunion
Aufgrund der zahlreichen Kooperationsvereinbarungen der RWF mit ausländischen Universitäten machen vermehrt internationale Studierende ihren Abschluss in Zürich. Speziell für diese Zielgruppe fand ein internationaler (englischsprachiger) Anlass statt.
Am 12. Oktober 2024 erfolgte im Alumni-Haus die erste International Law Alumni Reunion zum Thema «Law beyond borders: Careers in International Law», zu welcher alle Absolvierenden des Doppel-Degree sowie des International Masters eingeladen wurden. Zahlreichen interessierten jungen Juristinnen und Juristen berichtete lic. iur. Christian Meier, LL.M., General Counsel Global Legal Value Chain & Europe der Schindler Group, von der Arbeit als Inhouse-Jurist in einem Legal Team von rund 140 Personen, den drei grössten Herausforderungen eines weltweit tätigen Familienunternehmens und gewährte einen Einblick in seinen eigenen Karriereweg. Indem er als Erfolgsfaktor für eine internationale Karriere die Rolle des eigenen Netzwerks herausstrich, bestätigte er indirekt die Relevanz und Bedeutung des Alumniwesens. Besonders spannend wurde es, als Christian Meier das Hiring Profil von Schindler erläuterte und wertvolle Tipps für Bewerbungen und Karriereplanung gab. Im Anschluss pflegten alle das Netzwerken bei einem gemütlichen Apéro.
Dritter Law Firm Day
Der Law Firm Day stiess erneut auf grosses Interesse sowohl auf Seiten der Studierenden wie auch der teilnehmenden Kanzleien.
Am 10. April 2025 konnte erfolgreich der dritte Law Firm Day in der Calatrava-Bibliothek durchgeführt werden. Dabei standen rund 20 führende Wirtschaftskanzleien den Studierenden Rede und Antwort. Dies bot den Studierenden die Gelegenheit, neben den bekanntesten Kanzleien auch vermeintlich weniger bekannte Namen kennenzulernen und wertvolle Kontakte für ihr (Kurz-)Praktikum zu knüpfen. Die Ius Alumni konnten sich mit einem Grusswort sowie einem eigenen Stand ebenfalls gut präsentieren.
Rückblick auf weitere Veranstaltungen der Ius Alumni
Anlässlich der gut besuchten Mitgliederversammlung vom 27. März 2025 gab uns Prof. Dr. Roger Rudolph einen Einblick zu «Corona vor Gericht». Er führte durch verschiedene arbeitsrechtliche Gerichtsentscheide, die im Zusammenhang mit Corona ergingen. Teilweise sind diese auch in seinem öffentlichen Podcast «Arbeitsrecht inside» https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph/Podcast--Arbeitsrecht-Inside-.htmlwiedergegeben.
Am 14. November 2024 fand eine gemeinsame Veranstaltung der Ius Alumni und CUREMalumni, dem Verein der Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildungslehrgangs Master of Advanced Studies (MAS) in Real Estate am Center for Urban & Real Estate Management (CUREM), im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum aktuellen Thema «Verdichtetes Bauen vs. Lärmschutz: Ein unlösbares Spannungsverhältnis?» statt. Die angeregte Diskussion zeigte, dass das Thema auf grosses Interesse stösst und sicher auch in der Zukunft zu reden geben wird.
Erstmals fand ein Fondue-Essen am 11. November 2024 im Restaurant Le Dézaley in Zürich für alle Mitglieder der Ius Alumni statt, welches trotz relativ kurzfristiger Ankündigung gut besucht war. Dabei konnten sich die Mitglieder in ungezwungener Atmosphäre mit dem Vorstand und anderen Alumnae und Alumni austauschen.
Der zur Tradition gewordene Apéro des Stiftungsrats und des Vorstands der Ius Alumni mit den Bewohnern des Ius Alumni-Hauses an der Sophienstrasse 1, 8032 Zürich fand am 22. Oktober 2024 statt und war dieses Jahr für alle interessierten Mitglieder der Ius Alumni offen, was rege genutzt wurde. Dieser Austausch wurde von allen Seiten sehr geschätzt, was sich an den zahlreichen interessanten Diskussionen zeigte. Zudem wurden neue Kontakte zwischen Austauschstudierenden, Stiftungsrat, Vorstand sowie Mitgliedern der Ius Alumni geknüpft.
Veranstaltungskalender Ius Alumni
- Gemeinsame Veranstaltung mit den UZH Alumni Chaptern Soziologie und medAlumni
Input-Referat zum Thema "Kinderwunsch", gefolgt von einem Podium mit VertreterInnen von Soziologie, Rechtswissenschaften, Medizin und Ethik.
2. Juni 2025, 18:15 Uhr
Universität Zürich, Hauptgebäude, Aula KOL-G-201, Rämistrasse 71, 8006 Zürich
Weitere Informationen/Anmeldung
- CONGRÈS 2025 der Schweizerischen Juristischen Gesellschaft
Die Schweizerische Juristische Gesellschaft (SJG, ehemals Schweizerischer Juristenverein) freut sich, die Mitglieder der Ius Alumni zum diesjährigen CONGRÈS (ehemals schweizerischer Juristentag) in Zürich einzuladen. Der diesjährige CONGRÈS steht unter dem Thema "Rechtliche Herausforderungen für die Schweiz im Spannungsfeld bewaffneter Konflikte" und findet statt:
12. Juni 2025, 18:00 - 20:00 Uhr, Universität Zürich, Hauptgebäude, Aula KOL-G-201, Rämistrasse 71, 8006 Zürich
13. Juni 2025, 10:15 Uhr, Beginn Fachtagung, ETH Zürich, Campus Zentrum, Hauptgebäude, HG-E-7, Rämistrasse 101, 8006 Zürich
Die Anmeldung erfolgt direkt unter folgendem Link
Weitere Informationen
- Fondue-Essen
November/Dezember 2025
Nähere Angaben folgen
Zum Veranstaltungskalender der Ius Alumni
Neuigkeiten aus der Fakultät
Eintritte/Beförderungen
Prof. Dr. Thierry Urwyler wurde per 1. April 2025 zum Assistenzprofessor mit Tenure Track für Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt.
Prof. Dr. Anne Kühler wird per 1. August 2026 zur Ordentlichen Professorin für Öffentliches Recht,
Migrationsrecht und Rechtsphilosophie ernannt.
Emeritierungen/Austritte
Prof. Dr. Brigitte Tag wurde Ende HS 2024 (per 31. Januar 2025) emeritiert.
Prof. Dr. Christian Schwarzenegger wurde Ende HS 2024 (per 31. Januar 2025) emeritiert.
Prof. Dr. Christoph Beat Graber wird Ende FS25 (per 31. Juli 2025) emeritiert.
Prof. Dr. Rolf Sethe wird per Ende FS25 (per 31. Juli 2025) emeritiert.
Prof. Dr. Giovanni Biaggini wird per Ende FS25 (per 31. Juli 2025) emeritiert.
Ehrungen/Ernennungen und Preise
Prof. Dr. Kerstin Vokinger wird per 1. Oktober 2024 zur ausserordentlichen Professorin am
Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie an der ETH Zürich ernannt und verfügt
somit über eine Doppelprofessur RWF/ETH.
Prof. Dr. Yesim Atamer wurde vom Bundesamt für Justiz in die Expertengruppe zur Modernisierung
des Gewährleistungsrechts beim Kauf eingeladen. Das Mandat beginnt im Oktober 2024 und dauert
bis zur Einreichung der Revisionsvorlage an das Parlament.
Prof. Dr. Tilmann Altwicker wurde an der diesjährigen Versammlung der European Society for Empirical Legal Studies (ESELS) zum künftigen Präsidenten gewählt.
Prof. Dr. Elisabetta Fiocchi Malaspina wurde zur Präsidentin der
Kommission für Gleichstellung und Diversität gewählt.
Die EUL bestätigt die Wiederwahl von Prof. Dr. Wolfgang Ernst als Integritätsbeauftragter UZH für die Amtsperiode HS 2024 - HS 2026.
Prof. Dr. Leander Loacker wurde an der vergangenen Heidelberger Tagung der Zivilrechtslehrervereinigung in den Vorstand gewählt. Die RWF ist weiterhin die einzige Schweizer Universität mit einem Vertreter in diesem traditionsreichen Verband.
Prof. Dr. Daniel Moeckli wurde vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung zum Vertreter
der RWF im wissenschaftlichen Beirat des SIR ernannt.
Prof. Dr. Thomas Gächter wurde am 29. Mai 2024 durch den Regierungsrat für die Amtsperiode bis
2026 in den Fachhochschulrat der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, der Zürcher
Hochschule der Künste und der Pädagogischen Hochschule Zürich gewählt.
Verleihung der Ehrendoktorwürde am 10. Oktober 2024 an Prof. Dr. Helen Keller durch die Universität Genf. Der Dekan war bei der Verleihung anwesend und gratuliert Prof. Dr. Helen Keller im Namen der Fakultät zu ihrer zweiten Ehrendoktorwürde.
Prof. Dr. Daniel Moeckli wurde vom Vorstand der Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) zum neuen Delegierten für Menschenrechte von a+ gewählt.
Prof. Dr. Felix Uhlmann wurde für die Amtsperiode 2025-2029 in den Bankrat der Basler Kantonalbank gewählt.
Prof. Dr. Helen Keller erhielt RFK Legacy Award von der Robert F. Kennedy Stiftung am
8. November 2024 an der Gala in Zürich.
Jonathan Zeller erhielt den Förderpreis für die Projektpräsentation „Die Stellung der Frau im
Zürcher Erwerbsleben um 1900“ vom Verein der Freunde des Frankfurter Max-Planck-Instituts für
europäische Rechtsgeschichte verliehen.
Prof. Dr. Aline Darbellay wurde vom Bundesrat als neues Mitglied des Verwaltungsrates der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) gewählt.
Ehrung von Prof. Dr. Christian Schwarzenegger durch die Japanische Botschaft mit dem Order of the Rising Sun, Gold Rays with Neck Ribbon.
Prof. Dr. Alice Margaria wurde zur Gastprofessur an die UNSW in Sydney, Fakultät für Recht und soziale Gerechtigkeit eingeladen.
Prof. Dr. Rolf H. Weber ist als einziges Schweizer Mitglied Teil der UNIDROIT-Expertenkommission zur Ausarbeitung von Grundsätzen für den Handel mit Verified Carbon Credits.
Am 4. November 2025 werden die Principles of Reinsurance Contract Law (PRICL) von Prof. Dr. Helmut Heiss in der "Old Library" von Lloyd’s of London vorgestellt – organisiert von der Lloyd’s Market Association, UNIDROIT und unserer PRICL-Projektgruppe der RWF.
Wir trauern:
Prof. Dr. Ivo Schwander, Ehrendoktor 2012 der RWF, ist am 12. Juli 2024 verstorben.
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