Studienreform Bologna 2021
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät nahm die im Jahr 2016 vom Universitätsrat erlassene Muster-Rahmenverordnung zum Anlass, ihre Studiengänge von Grund auf zu überprüfen und zu optimieren. Eckpunkte der Reform sind:
- Der Bachelor- und der Masterstudiengang werden stärker als Einheit konzipiert. Die "Kernfächer" – insbesondere die praxisrelevanten – sollen besser über den gesamten Studiengang verteilt werden. Aus diesem Grund werden in der Masterstufe neu Pflichtmodule im Umfang von 30 ECTS Credits eingeführt, was einem Drittel des Masterstudiengangs entspricht.
In den neuen Pflichtblock auf Masterstufe werden zum einen bisherige Module der Bachelor-Aufbaustufe verschoben, um Letztere zu entlasten. Dies betrifft folgende Fächer:
- Zivilverfahrensrecht
- Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht sowie weitere Aspekte des (internationalen) Wirtschaftsrechts
- Steuerrecht
Zum andern soll der Pflichtblock dazu genutzt werden, um im Straf- und Strafprozessrecht einen Wiederholungs- und Vertiefungskurs durchzuführen. Zudem ist im Öffentlichen Recht eine (weitere) Fallbearbeitung zu verfassen.
Die Schaffung dieses Pflichtblocks wird zwangsläufig eine anzahlmässige Reduktion der bisherigen (vielen) Mastermodule zur Folge haben – die im Übrigen allesamt zu Wahlmodulen werden –, weil hierfür gesamthaft nur noch 36 statt 60 ECTS Credits zur Verfügung stehen. Welche Module von einer Streichung betroffen sein könnten, werden die Fachgruppen und die Bologna-Kommission in den nächsten Monaten diskutieren. Davon unberührt ist der Wahlpflichtpool Grundlagen, der mit 12 ECTS Credits unverändert weitergeführt wird.
- Die bisherigen spezialisierten Masterstudiengänge (Rechtspraxis, Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht) werden nicht weitergeführt, weil dafür nur eine sehr geringe Nachfrage besteht. Hingegen wird spezifisch, aber nicht nur für ausländische Studierende ein separater englischsprachiger Masterstudiengang "International and Comparative Law" eingeführt. Dieser ist als Master im Umfang von 90 ECTS Credits konzipiert, wobei im Rahmen der Double-Degree-Programme eine reduzierte Variante im Umfang von 60 ECTS Credits angeboten wird.
- Die Bachelor-Aufbaustufe (3. - 6. Semester) wird, wie bereits erwähnt, entlastet. Dadurch soll insbesondere mehr Raum geschaffen werden für die Module OR und ZGB. Der Allgemeine Teil des OR und das Haftpflichtrecht werden von der Assessment- in die Aufbaustufe verlegt, wogegen das Römische Privatrecht von der Aufbaustufe in die Assessmentstufe verschoben wird. Die Studienanfängerinnen und -anfänger sollen auf diese Weise aus einer breiten historischen Perspektive an den Privatrechtsstoff herangeführt werden. Die OR-Lehrveranstaltungen zum geltenden Recht schliessen dann im 3. und 4. Semester daran an.
- Die heutigen zusammengesetzten Module in den Wahlpflichtpools Grundlagen, Strafrecht sowie Zivil- und Zivilverfahrensrecht, deren Leistungsnachweise aus separaten Teilprüfungen bestehen, werden in dieser Form abgeschafft (wie bereits das Modul Transnationales Recht). Aus den bisherigen Teilmodulen werden selbständige Module, soweit sie in der Bachelorstufe beibehalten werden.
- Die wissenschaftliche Schreibkompetenz soll gezielt gefördert werden, indem im 1. Semester neu – neben der bereits bestehenden Lehrveranstaltung "Juristische Arbeitstechnik" – eine Veranstaltung "Wissenschaftliches Schreiben" eingeführt wird, gefolgt von einem Proseminar im 3. Semester, welches die Studierenden besser auf die Bachelorarbeit vorbereiten soll. Desgleichen soll durch eine stärkere Positionierung der Methodenlehre in der Assessmentstufe die Methodenkompetenz gefördert werden.
- In der Masterstufe soll neu eine fakultative "Liberal Arts Option" (LAO) im Umfang von 30 ECTS Credits eingeführt werden, zusätzlich zu den 90 ECTS Credits des Masterstudiengangs. Dadurch soll interessierten Studierenden insbesondere der Zugang zum "Digital Skills"-Lehrangebot ermöglicht werden, welches derzeit auf überfakultärer Ebene im Entstehen begriffen ist. Die LAO ist ein neues Konzept gemäss der Muster-RVO von 2016 und stellt eine Alternative zu einem Minor-Studienprogramm (Nebenfach) dar. Die LAO unterscheidet sich von einem Minor wie folgt: Sie führt nicht zu einem Studienprogrammabschluss (wohl aber zur Aufnahme der betreffenden Module in den Academic Record), hat keinen Einfluss auf die Gesamtnote, bietet hinsichtlich der Zusammenstellung der Module aber eine grössere Flexibilität.
- Schliesslich soll der bisherige Erstsemestrigentag zu einer viertägigen Blockveranstaltung "Einführung in das Studium" erweitert werden. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist freiwillig, ohne Leistungsnachweis.
Der reformierte Studiengang wird auf das Herbstsemester 2021 in Kraft treten.
Leitbild Studium RWF (PDF, 81 KB)
Mitteilung der Dekanin