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Liebe Alumnae und Alumni
Vielleicht erinnern Sie sich noch, dass der Präsidentin das Grusswort bei den letzten Newslettern gelegentlich etwas schwerfiel. Damit ist es jetzt vorbei! Es läuft wieder viel und rund bei den Ius Alumni. Überzeugen Sie sich selbst: Folgen Sie dem Dekan der RWF auf seinem tour d'horizon zu den Themen, die die Fakultät bewegen und seinen Überlegungen zur Rolle der Ius Alumni. Sie konnten nicht an der Mitgliederversammlung dabei sein? Lesen Sie nach, wie uns Prof. Dr. Helen Keller und Dr. Corina Heri einen einmaligen Einblick gaben, worum es bei den laufenden Klimaklagen vor dem EGMR geht. Neben dem Klimawandel beschäftigt uns mit der Digitalisierung ein weiteres hochaktuelles Thema, zu dem wir mit einem Anlass zur Plattform LinkedIn einen praktischen Zugang suchen. Auch ein einzigartiger Blick in die Vergangenheit und ins Innerste der UZH darf nicht fehlen. Mehr dazu in diesem Newsletter. Ich hoffe, dass Sie diese Anlässe zum Austausch mit anderen Ius Alumnae und Alumni nutzen und freue mich auf ein baldiges persönliches Wiedersehen.
Prof. Dr. Christine Kaufmann, Präsidentin Ius Alumni
Sehen Sie dazu folgenden Beitrag des amtierenden Dekans Prof. Thomas Gächter:
Am 12. April 2022 konnte die Mitgliederversammlung der Ius Alumni erstmals nach Corona wieder im üblichen Rahmen in der Rechtswissenschaftlichen Bibliothek, ohne Masken und mit einem Apéro-riche, durchgeführt werden. Es kamen zahlreiche Alumnae und Alumni und lauschten dem Jahresbericht der Präsidentin, stimmten der Wiederwahl des Vorstands in corpore zu und verabschiedeten die Jahresrechnung, wobei die vom Quästor vorbereitete Präsentation der Jahresrechnung traditionsgemäss unüblich und überraschend ausfiel und vielfach zu Schmunzeln und Heiterkeit Anlass gab.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung durften die Alumnae und Alumni einen spannenden Einblick in das Forschungsprojekt von Prof. Dr. Helen Keller und Dr. iur. Corina Heri erhalten.
Die Klage der Klimaseniorinnen, welche das Bundesgericht kürzlich abgewiesen hat, war den meisten Zuhörerinnen und Zuhörern bekannt – ebenso, dass gegen dieses Bundesgerichtsurteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde erhoben wurde. Als ehemalige Richterin für die Schweiz am EGMR (2011 - 2020) zeigte Prof. Dr. Helen Keller die Erfolgschancen dieser Beschwerde auf. Zudem ging sie auf die weiteren drei zurzeit hängigen Verfahren vor dem EGMR betreffend Klimaklagen ein, in welchen Verletzungen von Art. 2, 8, 13, 14 EMRK geltend gemacht werden. Sie wies auf einige verfahrensrechtliche potentielle Stolpersteine und Grenzen hin (insbesondere bezüglich den Voraussetzungen betreffend Opferstatus, Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsweg, Geltendmachung zukünftiger Schäden, Kausalität sowie Zurechnung). Schliesslich wagte Prof. Dr. Helen Keller die Prognose, dass trotz gewissen Erfolgen vor nationalen Gerichten (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, Neubauer gegen Deutschland) im Bereich des Klimaschutzes die Hoffnungen der Klimaaktivisten nicht von den (internationalen) Gerichten erfüllt werden, sondern die Politik gefordert bleibe.
Das Team von Prof. Dr. Helen Keller und Dr. iur. Corina Heri hat eine weltweite «climate litigation map» und eine aktuelle Datenbank zu den Menschenrechtsverfahren und Gerichtsentscheiden zusammengestellt. Diese sind abrufbar unter den Projektwebsites: https://www.climaterights.uzh.ch/en.html bzw. https://climaterightsdatabase.com.
Zu jedem Verfahren finden sich eine kurze Zusammenfassung und weiterführende Informationen.
Nach dem Referat nutzten die anwesenden Mitglieder der Ius Alumni die Gelegenheit für Fragen an die Referentinnen, und auch beim anschliessenden Apéro-riche wurde rege weiterdiskutiert.
Dr. Peter R. Isler, Ehrensenator der Universität Zürich
Es freut uns sehr, an dieser Stelle mitteilen zu dürfen, dass unser Ius Alumnus und längjähriger Präsident der UZH Alumni, Dr. Peter R. Isler, am diesjährigen Dies Academicus zum Ehrensenator der Universität Zürich ernannt worden ist.
Seit 2006 besteht die Alumni-Stiftung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich bereits. Sie bezweckt die Förderung der Unterrichts- und Studienbedingungen der in- und ausländischen Studierenden und Assistierenden. Die Stiftung hat damals ein Haus erworben an der Sophienstrasse 1 und dieses mit viel Engagement und ehrenamtlicher Arbeit umgebaut. Dieses stellt sie ausländischen Studierenden seit nunmehr bald 15 Jahren als günstigen Wohnraum zur Verfügung. Dank vielen Gönnerinnen und Gönnern und Sponsorinnen und Sponsoren und dank jährlichen Beiträgen seitens der Alumni-Organisation ist die Stiftung – bis auf ein zinsloses 50jähriges Darlehen der Stadt Zürich – schuldenfrei.
Per 31. Dezember 2021 lebten 20 Studierende im Alumni-Haus an der Sophienstrasse, davon 14 Frauen und 6 Männer. Coronabedingt gab es ein zweites Mal in Folge geringe Leerstände, welche sich per Jahresende in rund 10 % geringeren Mieteinnahmen auswirkten. Der Stiftungsrat hat sich im vergangenen Jahr einmal zu einem Apéritif mit den Bewohnern des Hauses getroffen. Multi-Kulti war das Thema. Die Studentinnen und Studenten aus verschiedenen Nationen freuten sich über diesen Anlass. In diesem Zusammenhang ist den Stiftungsratsmitgliedern Prof. Dr. Ruth Arnet (Vizepräsidentin), Dr. Christian Rahn (Quästor), Prof. Dr. Regina Kiener, Prof. Dr. Felix Bommer, lic. iur. Matthias Stutz und lic. iur. Béatrice Schaeppi ein herzliches Dankeschön auszusprechen.
Dr. Hans Schibli, Präsident Stiftungsrat
Eintritte/Beförderungen
Emeritierungen/Austritte
Ehrungen und Preise
Forschungsprojekte
Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte
Veranstaltungen
Mitgliedschaften