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Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Fragen und Antworten

Q: Ich werde Anfang September in Zürich ankommen. Ist es möglich, den Mietbeginn vom 1. August auf den 1. September zu verschieben?

A: Nein. Es werden ausschliesslich befristete Verträge mit Fixdaten angeboten. Der Mietbeginn im Herbstsemester ist nur ab dem 1. August, im Frühlingssemester ab dem 1. Februar möglich. Die Miete für den August bzw. Februar muss bezahlt werden, auch wenn Sie das Zimmer erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehen möchten.

Q: Leider habe ich die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich mich trotzdem noch für das Alumni-Haus bewerben?

A: Grundsätzlich werden keine verspäteten Bewerbungen akzeptiert. Verspätete Bewerberinnen und Bewerber können sich auf eine Warteliste setzen lassen, oder ihre Bewerbung kann im folgenden Semester berücksichtigt werden. Die Bewerbungsfrist für ein Zimmer ab dem Herbstsemester ist der 15. Mai, für ein Zimmer ab dem Frühjahrssemester der 15. November.

Q: Ich werde das Alumni-Haus zwei Monate vor Ende meiner Mietdauer verlassen. Kann ich mein Zimmer untervermieten?

A: Nein, das ist nicht möglich.

Q: Ich kann meinen Austauschaufenthalt leider kurzfristig nicht antreten. Wie wird mit der von mir bereits geleisteten Miete und der Kaution verfahren?

A: Es kommst auf den Zeitpunkt Ihrer Absage an. Grundsätzlich bezahlen Sie die Miete, bis wir einen Nachmieter gefunden haben. Erfolgt die Absage am Ende eines Monats und kurz vor dem Einzugstermin, benötigen wir den darauffolgenden Monat, um einen Nachmieter zu finden. Da wir eine umfangreiche Warteliste führen, bezahlen Sie in der Regel nicht mehr als eine Monatsmiete. Die Kaution wird Ihnen zurückerstattet.

Q: An wen muss ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einer Auslandüberweisung habe?

A: Administrative Belange werden von der WOKO übernommen. Brauchen Sie eine Rechnung (Invoice), wenden Sie sich bitte direkt an die WOKO (woko@woko.ch).

Q: Können Überweisungen in anderen Währungen als in Schweizer Franken vorgenommen werden?

A: Grundsätzlich können Überweisungen ausschliesslich in Schweizer Franken vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den Betrag der ersten Monatsmiete und der Kaution in Ihre Landeswährung umrechnen und überweisen.

Q: An wen muss ich mich wenden, um meinen Einzug zu organisieren?

A: In der E-Mail „Room Confirmation“ haben Sie die Kontaktdaten Ihres Hausverantwortlichen erhalten. Bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, um Ihre Ankunft zu organisieren.